Die PGB Prozess- Steuerungs- und Dokumentations-Software
PGB PLUS ist eine Software, mit der Sie auf einfachste Art und Weise den komplexen Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung durchführen können. Die Software enthält alle für eine effiziente Prozess-Steuerung und –Dokumentation notwendigen Funktionen.
Fachliche Kompetenz durch die Kooperation mit dem C.U.P.-Institut – weiterlesen
Entspricht den gesetzlichen Anforderungen und GDA-Empfehlungen – weiterlesen
Einsetzbar für alle Unternehmensgrößen und Branchen
Rechtsgrundlage Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (PGB) ist seit dem Jahr 2014 nach §§ 4 + 5 ArbSchG und § 3,1 ArbStättV Pflicht für alle Arbeitgeber!
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PGB) als eigenständiger Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind seit dem Jahr 2014 alle Arbeitgeber mit mindestens einem versicherungspflichtigen Mitarbeiter, damit faktisch alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet!
Wichtigste gesetzliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen:
- Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. > § 2, ArbSchG
- Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. > § 5, Abs. 1 ArbSchG
- Seit 1. 1. 2014 erstreckt sich diese Verpflichtung explizit auch auf psychische Belastungen bei der Arbeit. > § 5. Abs. 3, No. 6 ArbSchG
- Der Begriff der psychischen Belastungen ist jetzt auch in die ArbStättV integriert. Damit wird klargestellt, dass sich die Beurteilung der Gefährdungen auf beide Bereiche, physische und psychische Gesundheit, erstreckt. Im Regelungsbereich der ArbStättV sind diejenigen psychischen Belastungen zu berücksichtigen, die sich aus dem Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte ergeben. > 3, Abs.1, ArbStättV
- Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Gestrichen wurden die Sätze 3 und 4, so dass nun auch Kleinbetriebe der Dokumentationspflicht unterliegen > § 6, Abs.1ArbSchG
Die Nichtdurchführung und oder eine nicht sachgemäße/nicht gesetzeskonforme Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz kann zu gravierenden Negativ-Folgen Ihr Unternehmen führen! Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen die Durchführung und Qualität Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung sehr sorgfältig und könnten mit Bußgeldern drohen. Darüber hinaus könnten Versicherungsträger im Schadenfall (z.B.: Burnout einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters) bei Nichtdurchführung oder unzureichender Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung Regressforderungen an Sie stellen.
Weitere Informationen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung und professionelle Beratung erhalten Sie hier.
Fachliche Kompetenz und Professionalität durch die Kooperation mit dem C.U.P.-Institut
Das C.U.P.-Institut für Betriebliche Gesundheitsmanagement, Organisationsentwicklung und gesunde Führung in München war und ist Federführend bei der Entwicklung der PGB PLUS Software und die darin enthaltenen fachlichen Inhalte und Prozesse.
Die fachliche Kompetenz aus langjähriger Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen und Verwaltungen in den Bereichen Betriebliches Gesundheitsmanagement, Organisations-entwicklung, Gesunde Führung und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stellt sicher, dass die in der PGB PLUS Software integrierten Inhalte, Prozesse und Assistenzsysteme fachlich fundiert sind und in der Umsetzung optimal funktionieren.
Mit der PGB PLUS Software – richtig und konsequent angewandt – können nicht nur Rechtssicherheit im Hinblick auf § 5, ArbSchG geschaffen, sondern auch wichtige Etappen auf dem Weg zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen erfolgreich genommen werden.
Die PGB PLUS Software orientiert sich nicht nur an den Vorgaben des Gesetzgebers, sondern auch an den durchweg hilfreichen und wichtigen Empfehlungen der GDA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und der wichtigsten Berufsgenossenschaften und Versicherungsträger.
Durch die Kooperation und enge Zusammenarbeit mit dem C.U.P. – Institut und deren Berater können wir eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der fachlichen Inhalte und Prozesse sicherstellen, so dass die PGB PLUS Software zu jeder Zeit „up-to-date“ ist.
Für Unternehmen und Verwaltungen, die rund um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen die Moderation des Gesamt-Prozesses und/oder eine fachliche Betreuung einzelner Prozess-Schritte (z.B. strukturierte Mitarbeiter-Interviews, Mitarbeiterbefragungen, Workshop für Verbesserungsmaßnahmen) durch externe Experten wünschen, stellt das C.U.P. – Institut ein modular konzipiertes Beratungsangebot zur Verfügung, das direkt bei C.U.P. geordert werden kann.
Hier finden Sie die detaillierten Informationen zu den Beratungsangeboten des C.U.P. – Institutes.
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Die Vorteile der PGB PLUS Software im Überblick
PGB PLUS ist eine komplette Softwarelösung für den Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen:
- Projekt Management Tool für die Prozesssteuerung
- Dokumenten-Management und Archivierungs Tool
- Aus- und Weiterbildungs-Modul
Einsetzbar für alle Unternehmensgrößen und Branchen
Volle Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen
Aus- und Weiterbildungs-Modul durch umfangreiches Hilfesystem
Einfache und intuitive Bedienung
Intuitive Bearbeitung aller Prozessschritte
Aktualisierungen und Anpassungen durch regelmäßige Updates
Wir beraten Sie gerne
Sie haben Fragen zum Thema psychische Gefährdungsbeurteilung oder zu unserer PGB PLUS Software?
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Die Berater des C.U.P. – Instituts erreichen Sie unter
+49 89 81896884
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