Warum Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Am 20. September 2013 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt. Damit war auch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verbunden, die die Berücksichtigung psychischer Belastungen klar festschreibt. So heißt es jetzt in § 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes:
„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“. Gleichzeitig wird in § 5, Absatz 3 als Nr. 6 erscheinen: „6. psychische Belastungen“.
Zudem müssen jetzt auch Kleinbetriebe das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis deren Überprüfung dokumentieren. Die bisherige Herausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.
Gemäß der GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ sind zu Fragen der psychischen Belastung insbesondere die folgenden Bereiche zu berücksichtigen:
- Arbeitsinhalt / Arbeitsaufgabe
- Arbeitsorganisation
- Soziale Beziehungen
- Arbeitsumgebung
- Neue Arbeitsformen
Nach § 5 ArbSchG sind Belastungen zu ermitteln und zu beseitigen, welche resultieren aus
- der Gestaltung, der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln
- den sozialen Rahmenbedingen im Unternehmen
- der Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und Fertigungsverfahren
- unzureichende Qualifizierung / Unterweisung der Mitarbeiter
Deswegen sind psychische Belastungen seit 2014 offiziell und gesetzlich festgeschrieben jetzt Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Der Standardprozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung hat sich ein Standardprozess zur psychischen Beurteilung gebildet, der u.a. von der GDA, vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und von den meisten Berufsgenossenschaften empfohlen wird.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess mit mehreren Stufen, die, um dem Gesetz gerecht zu werden und gegenüber den Prüfungsbehörden zu bestehen, alle bearbeitet werden müssen. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist keine Einmal-Aktion, sondern muss als Regelkreis verstanden werden, was bedeutet, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als kontinuierlicher Verbesserungsprozess definiert und in Abständen aktualisiert werden muss.