EULA

pgb plus Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

pgb plus – Ihre Software zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach §§ 4+5, ArbSchG (nachfolgend „Software“)

www.pgb-plus-software.de

  1. Geltungsbereich, Anerkennung

Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Liefer- und Auftragsbedingungen der horaios GmbH (nachfolgend „horaios“ genannt) und ausschließlich für die Lieferung an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Für Verbraucher gelten nur die für sie nach deutschem Recht anwendbaren Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung.

Der Erwerber der Software (nachfolgend „Kunde“) erkennt die Geltung der nachfolgenden Lizenzbedingungen mit der erstmaligen Benutzung der überlassenen Software an und stimmt einer Nennung als Referenzkunde auf der Homepage sowie in weiteren Vertriebs- und Marketingmaterialien zu.

Der Kunde versichert hiermit ausdrücklich, die Software ausschließlich für das eigene Unternehmen/die eigene Verwaltung/die eigene Behörde zu nutzen.

Für Interessenten, die die Software für die Beratung/Nutzung von Dritten im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung erwerben und nutzen wollen, um damit Beratungshonorare/Nutzungsendgelte zu generieren, gelten besondere abweichende Lizenzbedingen, die in einem gesonderten Vertrag geregelt sind und eine ausdrückliche Genehmigung der horaios benötigen.

WICHTIGER HINWEIS: LESEN SIE DIESE EULA SORGFÄLTIG DURCH UND STELLEN SIE SICHER, DASS SIE DIESE VERSTANDEN HABEN, BEVOR SIE IHRE BESTIMMUNGEN AKZEPTIEREN. HORAIOS IST NUR DANN BEREIT, DIE NACHFOLGEND DEFINIERTE SOFTWARE AN SIE ALS VERBRAUCHER ODER UNTERNEHMER („SIE“) ZU LIZENZIEREN, WENN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESER EULA UND DIE ZUGEHÖRIGEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. INDEM SIE AUF DEN BUTTON „ICH STIMME ZU“ ODER „JA“ KLICKEN, INDEM SIE DIE SOFTWARE LADEN ODER INDEM SIE AUF SONSTIGE WEISE IHRE ZUSTIMMUNG ZUM AUSDRUCK BRINGEN, AKZEPTIEREN SIE DIESE EULA, UND DIESE EULA WIRD EIN RECHTSGÜLTIGER UND ANWENDBARER VERTRAG ZWISCHEN HORAIOS UND IHNEN SELBST, WENN SIE EIN VERBRAUCHER SIND, ODER ZWISCHEN HORAIOS UND IHREM UNTERNEHMEN, WENN SIE UNTERNEHMER SIND. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE AUF „ABBRECHEN“, „NEIN“, ODER „FENSTER SCHLIESSEN“.

  1. Lizenzgegenstand

Gegenstand der Lizenz ist die jeweilige von horaios gelieferte Software pgb plus, einschließlich Benutzerdokumentation, Entwicklerdokumentation, Anwenderhandbücher etc. sowie etwaiger Demo-Versionen.

Die Software entspricht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Markteinführung des jeweiligen Produkts. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen kombinations- und fehlerfrei ist. Gegenstand der Lizenz ist daher die jeweilige Software, die im Sinne der Softwarebeschreibung und des Anwenderhandbuchs grundsätzlich störungsfrei einsetzbar ist.

Demo-Versionen werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie sind zeitlich begrenzt, zeigen aber ansonsten die gesamte Funktionalität der Software. Kunden können Demo-Versionen verwenden, um die Software vor dem Kauf ausgiebig auf Funktionsumfang zu Testen. Weiterhin lassen sich Installationstests auf den Zielplattformen durchführen. Zur Aktivierung ist kein Lizenzschlüssel erforderlich.

Um die Software uneingeschränkt verwenden zu können muss der Kunden eine Softwarelizenz erwerben. Entsprechende personalisierte Lizenzschlüssel werden durch horaios erstellt und an den Kunden übertragen.

Mit der Softwarelizenz erhält der Kunde die Möglichkeit alle Software-Aktualisierungen (Updates) kostenlos nutzen zu können, die bis zum Ende des Update-Zeitraums durch horaios veröffentlicht wurden, welcher durch die Lizenz selbst vorgegeben ist (Software-Abonnement auf 1 oder 3 Jahre). Danach veröffentlichte Updates der Software können nicht mehr genutzt werden und verhalten sich wie Demo-Versionen. Nach Ablauf des Update-Zeitraums können Anschluss-Lizenzen erworben werden. Die bis zum Ende des Update-Zeitraums veröffentlichte Software kann auch nach Ablauf des Update-Zeitraums uneingeschränkt eingesetzt werden. 

  1. Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz

Die Software von horaios einschließlich Benutzerdokumentation, Entwicklerdokumentation, Anwenderhandbücher etc. sowie etwaiger Demo-versionen wird sowohl durch das deutsche Urheberrechtsgesetz als auch durch internationale Urheberrechtsverträge geschützt. Weiterhin wird der Schutz durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum aufrecht erhalten.

Der Kunde darf die Software vervielfältigen und sollte eine Sicherungskopie der Software und der Lizenzschlüssel aufbewahren.

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Lizenzschlüssel durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Lizenzschlüssel sind an einem gegen unberechtigten Zugriff Dritter geeigneten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachträglich auf die Einhaltung der vorliegenden Lizenzbedingungen sowie auf die Bestimmung des Urheberrechtes hinzuweisen. Verletzt ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht des Herstellers der Software oder von horaios, ist der Kunde verpflichtet, nach Kräften an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere horaios unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt für einen lizenzgegenständlichen Zugriff oder Zugriffsversuch auf die Software, die überlassene Dokumentation oder sonstiges Begleitmaterial.

  1. Mehrfachnutzung und Netzwerkeinsatz

Der Kunde darf die Software nur auf einer Betriebssystem-Plattform und mit einer Datenbank betreiben, die durch horaios in den Mindestvoraussetzungen zum Betrieb der jeweiligen Software vorgegeben worden sind.

Möchte der Kunde die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, muss er eine entsprechende Anzahl und Qualität von Softwarelizenzen von horaios erwerben. Eine Softwarelizenz wird an die konkrete Hardware gebunden. Der Einsatz auf weiteren Arbeitsplätzen ist bei Einzelplatzlizenzen nicht zulässig und wird im Netzwerk geprüft.

Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerkes oder auf sonstigen Mehrstations-Rechnersystemen einsetzen, muss der Nutzer zuvor Netzwerklizenzen von horaios erwerben. Andernfalls ist ein Einsatz in Netzwerken oder auf Mehrstations-Rechnersystemen nur zulässig, wenn die Software dies ausdrücklich vorsieht. Netzwerklizenzen können parallel auf verschiedenen Arbeitsplätzen genutzt werden bis zu der Anzahl, welche in der Lizenz hinterlegt ist.

Werden Einzelplatz- oder Netzwerklizenzen mehr als zulässig oft parallel betrieben wird ein entsprechender Hinweis angezeigt, der auf die Verwendung einer Überhanglizenz hinweist. Die Software kann dann nur noch eingeschränkt verwendet werden oder verweigert ganz den Betrieb auf dem Arbeitsplatz, bei dem die Verletzung zuletzt festgestellt wurde. Arbeitsplätze, bei denen keine Verletzung vorlag können weiterhin ohne Einschränkung betrieben werden.

Der Kunde erhält bei zugriffsgeschützter Software von horaios persönliche Lizenzschlüssel. Der Kunde ist ausschließlich dazu berechtigt, diese erhaltenen Lizenzschlüssel oder sonstigen Zugriffsschutzmechanismen nur in dem Zusammenhang mit der gelieferten Software zu benutzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Lizenzschlüssel oder sonstige Zugriffsschutzmechanismen an andere Benutzer zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, dies geschieht als Teil einer dauerhaften Übertragung der Software.

  1. Dekompilierung und Softwareänderung

Die Rückübersetzung der überlassenen Software in andere Codeformen (Rekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) – einschließlich einer nicht autorisierten Änderung der Software – sind grundsätzlich untersagt. Im Einzelfall ist eine vorherige schriftliche Einwilligung von horaios erforderlich.

Signaturprüfung, Lizenzensierungsschutz, Urhebervermerke, Lizenzschlüssel sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

Die integrierte Signaturprüfung der Software erkennt jede Veränderung der durch horaios im Original gelieferten Software. In diesem Fall kann die Software nur noch eingeschränkt als Demo-Version oder gar nicht mehr betrieben werden.

  1. Veräußerung, Vermietung und Überlassung, Vertragshändler

Der Kunde darf die Software einschließlich der Lizenzschlüssel, des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer oder auf Zeit nur an Dritte übertragen, wenn der erwerbende Dritte schriftlich gegenüber horaios erklärt, mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen, auch horaios gegenüber, einverstanden zu sein.

Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten sämtliche Originaldatenträger übergeben. Dies gilt auch für Lizenzschlüssel, Benutzerhandbücher und sonstiges Begleitmaterial. Der Kunde ist im Falle der Weitergabe außerdem verpflichtet, die Software inklusive Lizenzschlüssel und alle mit seiner Hilfe erstellten Dateien auf einer zurückbehaltenen Rechnereinheit so vollständig zu entfernen, dass diese nicht mehr zurückgewonnen werden können.

In Folge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der weitergegebenen Software, der Lizenzschlüssel, der Benutzerhandbücher und des sonstigen Begleitmaterials. Er ist insbesondere verpflichtet, die nachfolgenden Regelungen zur Exportkontrolle in Ziff. 7ff. zu beachten sowie den Informationspflichten in Ziff. 9ff. dieser Lizenzbedingungen nachzukommen.

Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Lizenzbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen der Lizenzschlüssel herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden und des Dritten.

Autorisierte Vertragshändler und Partner von horaios, welche zu gewerblichen Absatzzwecken Software von horaios erwerben, sind berechtigt diese an Abnehmer – „Dritte“ – zu überlassen, soweit der Dritte diese Lizenzbedingungen schriftlich zu Gunsten von horaios (Vertrag zu Gunsten Dritter) akzeptiert. Dies ist horaios auf erste Anforderung nachzuweisen.

  1. Exportkontrolle

Die gelieferte Software ist stets zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.

Die Verwendung bestimmter Informationen, Software und Dokumentationen kann – z.B. aufgrund ihrer Art, ihres Verwendungszwecks oder Endverbleibs – der Genehmigungspflicht unterliegen. Der Kunde wird die für die Software und Dokumentation einschlägigen Ausfuhrvorschriften und Embargos, insbesondere der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten sowie ggf. der USA strikt beachten.

Der Kunde wird bei eigenen Ausfuhrvorhaben insbesondere prüfen und sicherstellen, dass die überlassene Software und die überlassenen Dokumentationen nicht für eine rüstungsrelevante, kerntechnische oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind; keine Unternehmen und Personen, die in der US Denied Persons List (DPL) genannt sind, mit US-Ursprungswaren, -Software und -Technologie beliefert werden; keine Unternehmen und Personen, die in der US-Warning List, US-Entity List oder US-Specially Designated Nationals List genannt sind, ohne Genehmigung mit US-Ursprungserzeugnissen beliefert werden; keine Unternehmen und Personen hiermit beliefert werden, die in der Liste der Specially Designated Terrorists, Foreign Terrorist Organizations, Specially Designated Global Terrorists oder der Terroristenliste der EU genannt werden; keine militärischen Empfänger beliefert werden; die Frühwarnhinweise der zuständigen deutschen oder nationalen Behörden des jeweiligen Ursprungslandes der Lieferung beachtet werden.

Zugriff auf und Nutzung von Software und Dokumentation von horaios darf nur dann erfolgen, wenn sie den oben genannten Exportvorschriften / Embargoregelungen entspricht und der vorgenannten Prüfungspflicht und Sicherstellung entsprochen wird; andernfalls ist horaios nicht zur Leistung verpflichtet.

Der Kunde verpflichtet sich, weitere Empfänger der Software oder Dokumentation in gleicher Weise zu Gunsten von horaios zu verpflichten und über die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu informieren.

Der Kunde wird horaios unaufgefordert vor Auslieferung der Software alle relevanten Informationen unentgeltlich überlassen, die zu einer Prüfung der Verletzung der unter Ziff. 7ff. genannten Vorschriften und Regeln durch horaios selbst erforderlich sind. horaios steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Software bzw. Dokumentation zu, wenn sich aus den Angaben des Kunden oder der Prüfung von horaios objektive Anhaltspunkte für eine Verletzung der in Ziff. 7ff. genannten Vorschriften/Regeln durch die Auslieferung ergeben würde.

Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine vorstehenden Verpflichtungen aus Ziff. 7ff., so hat er horaios auf erste Anforderung von allen entstehenden Schäden, Kosten und notwendigen Aufwendungen freizustellen, die aus der Pflichtverletzung und einer Inanspruchnahme von horaios auf Grund eines Verstoßes gegen die in Ziff. 7.2. und 7.3. genannten Vorschriften/Regeln resultieren.

horaios wird dem Kunden auf Wunsch die einschlägigen Ansprechstellen für weitergehende Auskünfte nennen.

  1. Obhutspflicht, Verlust der Lizenzschlüssel

Der Kunde wird die gelieferten Lizenzschlüssel an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren und seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie auf deren Regelungen des Urheberrechts hinweisen.

Der Anwender ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Software alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die des Urheberrechts.

Das Risiko des Verlustes eines Lizenzschlüssels fällt in die Sphäre des Kunden. Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust eines Lizenzschlüssels ist horaios nicht zur erneuten Lieferung verpflichtet. Der Lizenzschlüssel verkörpert den Gesamtwert einer derart geschützten Software und muss daher vom Kunden besonders sorgfältig aufbewahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Der Kunde hat gegebenenfalls für ausreichenden Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.

  1. Informationspflicht

Der Kunde ist im Falle der Weiterveräußerung der Lizenzschlüssel verpflichtet, horaios den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich anzuzeigen. Es wird insofern ausdrücklich auf Ziff. 11ff. der vorliegenden Vertragsbedingungen verwiesen.

  1. Eigentumsvorbehalt

horaios behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der Überlassung von Software vor, bei Bezahlung durch Orderpapiere – wie Scheck oder Wechsel – bis zu deren Einlösung.

Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts zwischen horaios und dem Kunden erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software, der Lizenzschlüssel, der Dokumentation, des Handbuchs und sonstigen Begleitmaterials. Der Kunde ist in diesem Falle – ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt – verpflichtet, die gelieferten Lizenzschlüssel zu löschen und die Software und alle mit seiner Hilfe erstellten Dateien auf sämtlichen Rechnereinheiten so vollständig zu entfernen, dass diese nicht mehr zurück gewonnen werden können.

  1. Verstoß gegen Lizenzbedingungen

Die erworbene Lizenz steht unter der Bedingung der Einhaltung der in Ziff. 1 bis Ziff. 10 vorgesehenen Lizenzbestimmungen.

Im übrigen kann die Missachtung von Lizenzbestimmungen durch den Kunden unbeschadet von Schadensersatzansprüchen und juristischen Schritten von horaios insbesondere zum Ausschluss vom Bezug von Software, Software-Abonnements (Subscriptions), Software-Aktualisierungen (Updates), oder Software-Korrekturen (Patches) sowie technischer Unterstützung durch horaios führen.

  1. Schlussbestimmungen

Die Lizenzvereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des geschlossenen Vertrages aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksame / nichtige / undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen / nichtigen / undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtinhalt des Vertrages Rechnung trägt. Die Bestimmung des § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

horaios GmbH, Lindenstraße 40, D-89134 Blaustein, Germany, www.horaios.de